informationen zur landtagswahl
Am 25. April 2027 sind die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wieder aufgerufen, ihre Landesvertretung zu wählen. Die Wahlen zum Landtag finden alle fünf Jahre statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
● Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
● das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
● mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (=09.04.2027) in Nordrhein-Westfalen seine/ihre Wohnung, bei mehreren Wohnnungen die Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
● nicht infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Neu ist, dass deutsche Jugendliche bereits mit 16 Jahren ihre Stimme abgeben dürfen.
Umfangreiche Informationen zur Landtagswahl stellt die Landeswahlleiterin über den nachfolgenden Link bereit: