Die Stadtverwaltung Heinsberg teilt mit, dass aufgrund einer Gesetzesänderung in der Gewerbeordnung seit dem 01.11.2025 bei der Aufgabe eines Gewerbetriebs im Zusammenhang mit dessen Verlegung in einen anderen Meldebezirk, dies ausschließlich gegenüber dem Gewerbeamt der zukünftigen Betriebsstätte in Form einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen ist.
Eine Gewerbeabmeldung erfolgt bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk auf Behördenwege und bedarf keiner Gewerbeabmeldung des Bürgers mehr.

