Aktuelles aus Heinsberg

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht


Nordrhein-Westfalen hat mit diesem Unterrichtskonzept auf dem Höhepunkt der dritten Welle der Pandemie einer nachhaltigen Infektionsprävention den Vorrang gegeben.

Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit.