Feuerwehr- Altstandort in Heinsberg- Pütt



Verkaufsbedingungen für den bebauten Feuerwehr- Altstandort in Heinsberg- Pütt


Nach der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Einheiten Waldenrath und
Straeten wird der Altstandort in Pütt der ehemaligen Einheiten nicht mehr benötigt.

Die Stadt Heinsberg beabsichtigt nun das bebaute Grundstück in Pütt zu verkaufen, da dieses
Grundstück nicht mehr für Aufgaben der Stadt Heinsberg benötigt wird.

Der Altstandort in Waldenrath steht nicht zum Verkauf.


Verfahren:


Die Vermarktung erfolgt durch ein Bieterverfahren, die nachfolgenden Bedingungen werden
öffentlich bekannt gemacht.


• Die Stadt Heinsberg verkauft meistbietend auf das wirtschaftlichste Angebot die Liegenschaft
in der Gemarkung Waldenrath, Flur 1, Flurstück 236, groß 165m².

• Die Liegenschaft ist zu Wohnzwecken oder einer anderweitigen nicht störenden Nutzung
umzunutzen oder mit einer Wohnbebauung neu zu bebauen. Mit der Umnutzung/Bebauung ist
innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsschluss zu beginnen und innerhalb von vier Jahren nach
Vertragsabschluss abzuschließen. 

Für den Fall einer Fristüberschreitung wird im notariellen Kaufvertrag eine Rückauflassungsvormerkung vereinbart.
Diese Verpflichtung ist auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen und gilt auch bei Weitergabe an einen Dritten.


Das Gebot ist bis zum 23.01.2026 (Posteingang) schriftlich zu richten an die:

Stadt Heinsberg
Stabsstelle Grundstücksentwicklung und Liegenschaften
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg

Stichwort: „Feuerwehr-Altstandort Pütt“


Bei diesem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, sondern um 
eine für die Stadt Heinsberg unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Gebotes privatrechtlicher Natur.