Aktuelles aus Heinsberg

Versand der Grundbesitzabgabenbescheide und Abbuchung der kommunalen Abgaben und Steuern zum Fälligkeitstermin 15.02.2026


Die Stadt Heinsberg erreichen derzeit vermehrt Anfragen, wann die Steuerbescheide versendet werden. Aufgrund einer technischen Störung infolge eines Cyberangriffs gegen die Stadt Heinsberg ist das Erstellen und Versenden der Grundbesitzabgabenbescheide jedoch derzeit nicht möglich. Die Stadt Heinsberg wird den Versand der Bescheide zu einem späteren Zeitpunkt mit angepassten Zahlungsfälligkeiten nachholen. Für die folgenden Bereiche bedeutet dies im Einzelnen:

Grundbesitzabgaben

Die Erstellung der Bescheide befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Zum nächsten regulären Fälligkeitstermin 15.2.2026 erfolgen noch keine Einzüge im Rahmen der erteilten SEPA-Mandate. Von Überweisungen bitten wir abzusehen. Der Abgabenbescheid wird für die erste Rate einen neuen Fälligkeitstermin enthalten. Die Abbuchung im Rahmen erteilter SEPA-Mandate wird sodann zum neuen Fälligkeitstermin nachgeholt.

Gewerbesteuer

Zum nächsten regulären Fälligkeitstermin 15.02.2026 bzw. 16.02.2026 und 20.02.2026 erfolgen noch keine Einzüge im Rahmen der erteilten SEPA-Mandate. Es wird zum Fälligkeitstermin auf der Grundlage des aktuellen Gewerbesteuerbescheides 2026 um Überweisung gebeten.

Alle Gewerbesteuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen bitte die erste Rate zum Fälligkeitstermin auf der Grundlage des aktuellen Gewerbesteuerbescheides 2026 an die Stadt.

Hundesteuer

Zum regulären Fälligkeitstermin erfolgen die Abbuchungen im Rahmen der erteilten SEPA-Mandate. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen bitte unverändert zum Fälligkeitstermin.

Seit Jahresbeginn erforderliche Berichtigungen und Änderungen, die auf elektronischem Weg an die Stadt übermittelt wurden (z.B. E-Mail oder Serviceportal) werden schnellstmöglich nachgeholt und erfolgen zu gegebener Zeit.

Frischwasserabrechnungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH

Der Versand der Frischwasserabrechnungen erfolgt ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Die neuen Fälligkeiten sind der kommenden Rechnung zu entnehmen.

Die Stadt Heinsberg bittet angesichts der Umstände um Verständnis für diese Maßnahmen.