Mit Fusion der Löscheinheiten Karken und Kempen und der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Einheit wird der Altstandort der ehem. Einheit Karken nicht mehr benötigt.
Die Stadt Heinsberg beabsichtigt nun das bebaute Grundstück in Karken zu verkaufen, da dieses Grundstück nicht mehr für Aufgaben der Stadt Heinsberg benötigt wird.
Verfahren:

Die Vermarktung erfolgt durch ein Bieterverfahren, die nachfolgenden Bedingungen werden öffentlich bekannt gemacht.
- Die Stadt Heinsberg verkauft meistbietend auf das wirtschaftlichste Angebot die Liegenschaft in der Gemarkung Karken, Flur 16, Flurstück 121, groß 550 m².
- Die Liegenschaft ist zu Wohnzwecken oder einer anderweitigen nicht störender Nutzung umzunutzen oder mit einer Wohnbebauung neu zu bebauen. Mit der Umnutzung/Bebauung ist innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsschluss zu beginnen. Für den Fall einer Fristüberschreitung wird im notariellen Kaufvertrag eine Rückauflassungsvormerkung vereinbart. Diese Verpflichtung ist auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen und gilt auch bei Weitergabe an einen Dritten.
Das Gebot ist bis zum 15.09.2025 (Posteingang) schriftlich zu richten an die:
Stadt Heinsberg
Stabsstelle Grundstücksentwicklung und Liegenschaften
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
Stichwort: „Feuerwehr-Altstandort Karken“
Bei diesem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, sondern um eine für die Stadt Heinsberg unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Gebotes privatrechtlicher Natur.