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Heinsbergs Innenstadt soll noch attraktiver werden – Zuwendungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2026


Der Rat der Stadt Heinsberg beschloss die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2026 „Lebendige Zentren“ sowie die Festlegung eines förmlichen Stadtumbaugebietes.

Bereits 2023 hatte der Rat das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Innenstadt Heinsberg“ einstimmig zugestimmt. Dieses bildet nun die Grundlage für die geplanten Maßnahmen und die Förderantragstellung. Das ISEK beschreibt ein umfassendes Zukunftsbild für die Heinsberger Innenstadt und wurde in enger Abstimmung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren erarbeitet.

Im Erstantrag zum Städtebauförderprogramm 2026 sollen Mittel zur weiteren planerischen Qualifizierung der nachfolgenden drei Hauptmaßnahmenbereiche beantragt werden:

Marktplatz: Eine Umgestaltung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Begrünung bei gleichzeitiger Wahrung der multifunktionalen Nutzbarkeit. Geschätzte Kosten: 4,47 Mio. Euro.

Fußgängerzone (Apfelstraße bis Hochstraße): Neugestaltung von Oberflächen, ergänzende Ausstattung mit Sitzgelegenheiten, Spielgeräten und Grünstrukturen. Geschätzte Kosten: 1,62 Mio. Euro.

Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB): Neustrukturierung in Abstimmung mit der WestVerkehr zur Verbesserung des ÖPNV-Knotens. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 8,86 Mio. Euro, davon sollen rund 3 Mio. Euro über das Städtebauförderprogramm und ca. 5,86 Mio. Euro über das Investitionsförderprogramm des Zweckverbandes go.Rheinland finanziert werden.

Darüber hinaus enthält der Antrag weitere investive und nicht investive Maßnahmen mit einem vorläufigen Gesamtvolumen von rund 13,97 Mio. Euro.

Parallel zum Förderantrag ist für die Stadtentwicklung die förmliche Festlegung eines Stadtumbaugebietes vorgesehen. Dieses deckt sich in seiner räumlichen Ausdehnung mit dem Untersuchungsgebiet des ISEK und umfasst die gesamte Innenstadt. Die Gebietsfestlegung ist Voraussetzung für den Zugriff auf Städtebaufördermittel und schafft einen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung künftiger Maßnahmen. Die Festlegung eines Stadtumbaugebietes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf private Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches.

Die geplanten Maßnahmen sollen schrittweise bis 2032 umgesetzt werden. In der Ratssitzung werden Vertreter der Planungsgruppe MWM aus Aachen die Machbarkeitsstudien zu den drei Schwerpunktbereichen vorstellen.

Mit diesen nächsten Schritten will die Stadt Heinsberg die Innenstadt nicht nur städtebaulich, sondern auch funktional, ökologisch und sozial weiterentwickeln – im Sinne einer lebendigen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtmitte.



Bildunterschrift (v.l.): Bürgermeister Kai Louis und Siegfried Jansen, Ortsvorsteher Heinsberg, mit Entwürfen eines neugestalteten Marktplatzes