Aktuelles aus Heinsberg

Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen des Unwetters im Kreis Heinsberg


Heute Morgen haben sich die Städte und Gemeinden sowie Vertreter des Kreises Heinsberg darüber ausgetauscht, wie die Kommunen auf die wirtschaftlichen Folgen des Unwetters reagieren können.

Das Ausmaß der gesamten Hochwasserkatastrophe hat eine landes- und bundesweite Dimension. Es bedarf daher schneller und unbürokratischer Finanzhilfen des Bundes und des Landes, um den von den verheerenden Überschwemmungen besonders Betroffenen zu helfen. Details zu Soforthilfen des Bundes und des Landes stehen derzeit noch nicht fest und sollen im Laufe der Woche bekannt werden.

Spenden zur Weiterleitung an die Betroffenen können wie folgt geleistet werden:

1.       "HS - ein Kreis hilft e.V.".

Der Verein nimmt unter dem Stichwort „Fluthilfe“ Spenden auf dem Konto mit der IBAN DE71 3125 1220 0000 0315 00 bei der Kreissparkasse Heinsberg entgegen.


2.       Stadt Heinsberg

Die Stadt Heinsberg nimmt Ihre Spenden zwecks Weiterleitung auf folgenden Konten an:

Kreissparkasse Heinsberg                   IBAN: DE93 3125 1220 0002 0001 07                         

Volksbank Heinsberg eG                      IBAN: DE66 3706 9412 2300 0020 16

Bitte geben Sie bei der Überweisung den Verwendungszweck „Spende Hochwasser 2021“ an.

Der Verein"HS - ein Kreis hilft e.V.", der Kreis Heinsberg und die Städte und Gemeinden werden sich schnellstmöglich darüber verständigen, wie die Spenden bei Härtefällen verteilt werden, um besonders stark vom Hochwasser Geschädigte finanziell zu unterstützen.

Um sich einen Überblick über die Notlage von Betroffenen in den jeweiligen Ortsteilen von Heinsberg zu verschaffen, werden Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung in den nächsten Tagen die betroffenen Ortsteile aufsuchen. Sie gehen von Haus zu Haus, bieten den betroffenen Haushalten ein persönliches Gespräch an und können sich hierbei ein Bild von der Schadenslage machen.

Die Hilfsgelder vom Verein "HS - ein Kreis hilft e.V." und die Spendeneinnahmen der Stadt reichen natürlich nicht, um alle Schäden finanziell zu kompensieren. In erster Linie geht es hierbei um die Minderung akuter Not bei Härtefällen.