Aktuelles aus Heinsberg

Anmeldung von Schulneulingen für das Schuljahr 2023/2024 in den Heinsberger Grundschulen


Die Schulpflicht der Kinder, die bis einschließlich 30.09.2023 6 Jahre alt werden, beginnt am 1. August 2023.

Gemäß den schulrechtlichen Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Kinder von den Eltern/Erziehungsberechtigten in einer Schule anzumelden. Die Anmeldung zur gewünschten Grundschule für das Schuljahr 2023/2024 ist bis spätestens 15.11.2022 vorzunehmen.

Die mit den Schulleitungen abgestimmten Anmeldetermine in den Grundschulen der Stadt Heinsberg können der folgenden Aufstellung entnommen werden.

Bei der Anmeldung ist eine Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und, wenn vorhanden, die Bildungsdokumentation der besuchten Kindertageseinrichtung vorzulegen. Aussiedler legen auch bitte den „Registrierschein“ vor.

Der ebenfalls im Anhang befindliche Vordruck „Vollmacht“ und die Hinweise hierzu sind zu beachten.

Das Kind ist zur Anmeldung mitzunehmen und der Schulleitung vorzustellen, mit Ausnahme bei der Kath. Grundschule Karken „Regenbogenschule“. Dort finden die Anmeldungen ohne Kinder statt, die dann später an Diagnosenachmittagen in der Schule vorzustellen sind.

Bei der Anmeldung zur Grundschule stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Kinder, die nicht über diese erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, sollen von der Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichtet werden, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.

Sofern Sie aufgrund der Entwicklung Ihres Kindes wissen oder vermuten, dass Ihr Kind evtl. eine Förderschule besuchen wird, erfolgt die Anmeldung trotzdem über die Grundschule.

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) sieht ein wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Schulangebot vor und enthält auch eindeutige Regelungen zur Klassenbildung nach Maßgabe der Schülerzahlen in den Eingangsklassen einer Schule. Die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl legt gemäß der Gesamtschülerzahl in allen Eingangsklassen im Stadtgebiet die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest.

Die Entscheidung über die Zahl der insgesamt zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet und deren Verteilung auf die Schulen trifft der Schulträger. Die Aufnahme Ihres Kindes durch die Schulleitung darf daher zunächst nur vorbehaltlich erfolgen, bis die Zahl der Eingangsklassen für jede Schule festgelegt ist. Anschließend entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die zu bildenden Eingangsklassen.

 

Hinweis:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, möglichst bei den Schulanmeldungen innerhalb des Schulgebäudes medizinische Masken oder FFP-2-Masken zu tragen.

Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldungen weitere allgemeine Infektions- und Hygieneregelungen bestehen, sind diese entsprechend zu beachten.

 Vollmacht Schulanmeldung

Terminliste Anmeldungen Schulneulinge für das Schuljahr 2023/2024