Aktuelles aus Heinsberg

Aufhebung Hallensperrung


Die generelle Sperrung der städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, Bürgerhallen

sowie Vereins- und Sportheime ist aufgehoben und somit ist eine Nutzung unter

Einhaltung der Auflagen der zurzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW

wieder möglich. Die Auflagen sind zwingend einzuhalten.

 

Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie eine Veröffentlichung der wichtigsten

Informationen über die derzeit geltenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen.

Siehe http://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Coronaschutzverordnung und aktuelle Informationen