Auf dieser Seite haben wir für Sie Antworten auf wichtige Fragen und Ansprechpartner*innen zusammengestellt:
Update 1.8.2022
Wichtige Information bezüglich Ihrer sozialen Leistungsberechtigung ab 1. Juni 2022 (PDF)
Важлива інформація щодо ваших соціальних пільг (PDF)
Важлива інформація для Українців, які змушені були покинути Україну, у зв’язку з Війною (PDF)
Заява про надання пільг Українським біженцям (PDF)
Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und benötigen Hilfe?
Sie benötigen finanzielle Hilfen für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Dienststelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für die Vorsprache ist die Vereinbarung eines Termines per Telefon oder per E-Mail erforderlich.
Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf :
Frau Franken : 02452/ 14-5016
Frau Schöne : 02452/ 14-5015
Frau Kremers : 02452/ 14-5011
Per Mail: sozialamt@heinsberg.de
Gibt es medizinische Unterstützung für die Geflüchteten?
Es besteht die Möglichkeit, Krankenbehandlungsscheine für akute Krankheits- und Schmerzzustände auszustellen. Bitte wenden Sie sich hierfür ebenfalls an das Sozialamt der Stadt Heinsberg. Wir bitten darum, den Namen des behandelnden Arztes bereit zu halten.
Bitte bringen Sie zum Termin nachfolgende Dokumente mit:
Antragstellung auf Leistungen für ukrainische Flüchtlinge (PDF)
Dienststelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Rathaus Heinsberg
Apfelstr. 60
-Sozialamt-
5. Etage Zimmer 507
52525 Heinsberg
Sie benötigen eine Unterkunft?
Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich bitte an Herrn Bordewin (Rechts- und Ordnungsamt, Stadt Heinsberg)
Herr Bordewin : 02452/ 14-3012
Sie haben Fragen zu Ihrem Aufenthalt?
Bitte wenden Sie sich bei aufenthaltsrechtlichen Fragen direkt an das Ausländeramt des Kreises Heinsberg.
Kreis Heinsberg
-Ausländeramt-
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
02452/ 13-0
Per Mail: abh@kreis-heinsberg.de