Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist für Wasserhausanschlüsse nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % anzuwenden.
Damit revidiert der Bundesfinanzhof das bisherige Verfahren der Finanzbehörden. Seit dem Jahr 2000 wurde auf Wasserhausanschlüsse der allgemeine Steuersatz von 19 % (vormals 16 %) angewendet.
Die Stadtwerke Heinsberg GmbH bietet Ihren Kunden an, bei denen seit dem Jahre 2000 in den Bescheiden/Rechnungen für Wasserhausanschlüsse der allgemeine Steuersatz von 16 % bzw. 19 % angewandt wurde, den Differenzbetrag zurückzuerstatten.
Hierzu müssen die betroffenen Kunden lediglich bis zum 31.12.2009 das unten aufgeführte Formular ausfüllen und mit einer Kopie der Rechnung an die Stadtwerke Heinsberg GmbH senden.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtwerke Heinsberg GmbH unter der Rufnummer 02452/14-195 gerne zur Verfügung.
Vordruck Umsatzsteuererstattung.PDF

Geschäftsführer:
Hans-Walter Schönleber
Telefon: 02452/14-205
Jakob Gerards
Telefon: 02452/14-186
Verwaltung:
Apfelstr. 60
52525 Heinsberg
Telefon: 02452/14-195
Telefax: 02452/14-365
Email: Stadtwerke@Heinsberg.de
Betriebshof:
Borsigstr. 16 a
Telefon: 02452/3417
Telefax: 02452/159981
Rufbereitschaft:
Telefon: 0163/2713454
Telefon: 0151/10940366
Sollten Störungen bei der Trinkwasserversorgung auftreten, sind wir jederzeit zu erreichen:
Störmeldestelle Wasser
Tel.: 02452/3417
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Fr.: 7:30 - 13:00
ausserhalb der Dienstzeiten:
0163/2713454
oder
0151/10940366