Einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Mahlzeitendienst hat, wer wegen seines Alters, oder infolge von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine täglichen Mahlzeiten selbst zu bereiten und auch von Dritten nicht versorgt wird.
Sofern eine entsprechende Notlage vorliegt, können die nachfolgend aufgeführten Mahlzeitendienste in Anspruch genommen werden: