Dienstleistungen
Anmeldung
Ammeldung von Einwohnern (Bei Zuzug von außerhalb des Stadtgebietes).
notwendige Unterlagen- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass,
Kinderausweis und/oder Geburtsurkunde)
Meldegesetz NRW
BesonderheitenMeldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Befreiung von der Meldepflicht:
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der Gemeinde ist nur eine der bezogenen Wohnungen meldepflichtig.
Fristen:
Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.
Ansprechpartner:
Verbocket, Ursula
Pelzer, Thorsten
Zimmermann, Sandra
zuständig:
Amt 32 - Ordnungs- und Sozialamt
Apfelstrasse 60
52525 Heinsberg
montags bis freitags 08.00 - 12.30 Uhr,
montags 14.00 - 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr,



